Für die Verwirklichung dieser Geschäftsidee unterstützt Sie der Freistaat Sachsen vor und zu Beginn Ihrer Existenzgründung mit dem
InnoStartBonus.
Den Förderaufruf zur Bewerbung für die Gründungsförderung InnoStartBonus finden Sie hier.
Finden Sie nachfolgend einen Überblick der Förderrichtlinie InnoStartBonus.
Der Bewerbungsprozess
Mit der Bekanntmachung des sachsenweiten Förderaufrufes durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaates Sachsen (SMWA) am 21.03.2019 im Sächsischen Amtsblatt wird das Bewerbungsportal geöffnet. Auf dem Bewerbungsportal können Sie Ihr Ideenpapier in Form eines onlinebasierten Fragebogens einreichen. Der Förderaufruf beinhaltet die Frist (12.05.2019) zu der das Bewerberportal wieder geschlossen wird.
Nachfolgend findet die Bewertung der Ideenpapiere durch das Expertengremium mit Fokus auf die in der Richtlinie vorgegebenen Bewertungskriterien und eine Nominierung der Präsentierenden vor dem Expertengremium statt (Stufe 1). Die Personen mit den besten innovativen Ideen erhalten die Möglichkeit zur persönlichen Präsentation im Rahmen der Sitzung des Expertengremiums (Stufe 2). Anschließend stellt das Expertengremium ein Votum zur Förderwürdigkeit für max. 20 Gründerinnen oder Gründer aus. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) als zuständige Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung der ausgewählten Projektideen innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei der SAB. Allgemein gilt: Vor Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung ist ein wettbewerbliches Verfahren zu durchlaufen. Ein Anspruch auf Förderung entsteht daraus nicht.
Die vollständige Mitteilung der futureSAX GmbH sowie weitere Informationen zur Fördermöglichkeit finden Sie hier.