Das neue Masernschutzgesetz, das ab 1. August in Kraft tritt, dient dem Arbeits- und Infektionsschutz und damit dem Wohl der Patienten, aber auch dem der Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen und Medizintechnik-Unternehmen. Es soll vor Ansteckung schützen und die Ausbreitung von Masern-Erkrankungen eindämmen. Masern sind eine hochansteckende fiebrige Virusinfektion, die mit Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder einer gefährlichen Gehirnentzündung einhergehen kann.
Personen, die in Kliniken tätig sind und nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen – ohne einen solchen Nachweis dürfen sie nicht in den Kliniken tätig werden. Das Gesetz betrifft auch Außendienstmitarbeiter von Medtech-Unternehmen, die in Kliniken eingesetzt werden, wie Medizinprodukte-Berater, Vertriebs-, Service- und Instandhaltungspersonal – egal, ob Patientenkontakt besteht. Homecare und die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln sind ebenfalls betroffen, sobald die Beschäftigten in Kliniken tätig werden, aber auch bei fachlich-inhaltlichen Überschneidungen mit Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes oder der ambulanten Intensivpflege.
Deshalb rät BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll allen Medtech- und Homecare-Unternehmen, den Masernimpfschutz ihrer Beschäftigten, die in Kliniken oder der ambulanten Pflege arbeiten, schnellstmöglich zu prüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Der BVMed informiert seine Mitgliedsunternehmen auch in einem ausführlichen Schreiben zu ihren Pflichten im Rahmen des Masernschutzgesetzes.
Quelle: medtech-zwo vom 29.06.2022